Betreuungskraft nach SGB XI § 43b (vormals 87b) oder § 45a,b

Der Paragraph 87b SGB XI, welcher bis Ende des Jahres 2016 den Beruf der Betreuungskraft geregelt hat, ist mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) zum 1. Januar 2017 in den § 43b SGB XI überführt worden.

Dadurch ist nun gesetzlich festgelegt, dass Pflegebedürftige in teil- und vollstationären Einrichtungen Anspruch auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung haben.

Gemäß § 43b SGB XI sind Betreuungskräfte gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Das Team von Kaiser Fortbildungen bietet sowohl die Weiterbildung zur Betreuungskraft als auch den Auffrischungskurs für bereits qualifizierte Betreuungskräfte an.

Aufgaben als Betreuungskraft

Mit der Fortbildung zur Betreuungskraft entlasten Sie die zu betreuende Person oder die pflegenden Angehörigen, etwa wenn diese sich nicht selbst um die pflegebedürftigen Patienten in ihrer Familie kümmern können. Ihre Aufgaben sind beispielsweise:

  • Basteln und Malen
  • leichte Gartenarbeiten
  • Musizieren und Singen
  • Brett- und Kartenspiele
  • Spaziergänge
  • Vorlesen
  • Besuch von Veranstaltungen

Bei all diesen Tätigkeiten vermitteln Sie den Betroffenen Orientierung und nehmen Ihnen ein Stück weit ihre Ängste. Sie betreuen individuell und richten sich nach den Wünschen des Patienten. Die Fortbildung in Goslar qualifiziert Sie dazu, die Berufsbezeichnung Betreuungsassistent nach § 43b oder Betreuungskraft nach § 45a,b tragen zu dürfen.

Seminarinhalte „Betreuungskraft nach § 45b SGB XI“

  • Organisatorisches, Vorstellungsrunde, Erfahrungsaustausch
  • Betreuungskraft nach § 45b – rechtliche Grundlagen, Aufgabenbereiche
  • Krankheitsbilder im Alter
  • Kommunikationstechniken bei Demenz
  • Biographiearbeit – Anwendung & kommunikative Bedeutung
  • Beschäftigungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige, praktische Übungen & Rollenspiele
  • Kommunikationstechniken bei Pflegebedürftigen – Bedeutung der inneren Haltung
  • Kommunikationstechniken bei Demenz: Validation nach Naomi Feil
  • Fallbeispiele aus der Pflege
  • Anwendung von Kommunikationstechniken im Berufsalltag
  • Methoden und Techniken der Stressbewältigung

Termine der Weiterbildung:

18.02. – 22.02.2019 Weiterbildung Betreuungskraft nach § 45b

neue Termine werden in Kürze bekannt gegeben.

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Weitere Termine:

Auffrischungskurs „Biografisches Arbeiten“ für Betreuungskräfte nach §43b, neue Termine werden in Kürze bekannt gegeben.

Auffrischungskurs „Validation nach Naomi Feil“ für Betreuungskräfte nach §43b, neue Termine werden in Kürze bekannt gegeben.

Auffrischungskurs „Basale Stimulation“ für Betreuungskräfte nach §43b, neue Termine werden in Kürze bekannt gegeben.

Auffrischungskurs „Bedeutung der Ernährung bei Demenz“ für Betreuungskräfte nach §43b, neue Termine werden in Kürze bekannt gegeben.

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Seminarort:

Die Fortbildung ist in Goslar oder Kassel buchbar!